Nein zum neuen Polizeigesetz NRW! KEIN ANGRIFF AUF UNSERE FREIHEIT UND GRUNDRECHTE!
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Betreff: NoPolGNRW
Das „NRW-Polizeigesetz“ ist kein „Sicherheitspaket“, sondern brandgefährlich. Betroffen von diesen Eingriffen in Grundrechte sind alle Menschen. Es reicht schon, zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein.
- Bis zu einem Monat Freiheitsentzug ohne konkrete Gefahr (Neuer § 38 PolG NRW)
- Videoüberwachung von öffentlichen Orten ohne zeitliche Begrenzung (Neuer § 15a PolG NRW)
- Telekommunikationsüberwachung ohne konkreten Tatverdacht (Neuer § 20c PolG NRW)
- Elektronische Fußfessel (Neuer § 34c PolG NRW)
- Jederzeitiges Anhalten von Personen und Identitätsfeststellung, Inaugenscheinnahme von Sachen und Autos (Neuer § 12a PolG NRW)
- Aufenthalts- und Kontaktverbot bzw. Verbannung ohne konkrete Gefahr (Neuer § 34b PolG NRW)
Das Gesetz soll noch im Juli beschlossen werden. Dein Engagement zählt, um es noch zu verhindern! GROßDEMO IN DÜSSELDORF ZUM LANDTAG:
- Auftakt ab 13 Uhr, DGB-Haus (Friedrich-Ebert-Straße 34-38)
- Abschluss ab 15:30 Uhr am Landtag
Die NRW-Landesregierung plant eine massive Verschärfung des Polizeigesetzes, die noch vor der parlamentarischen Sommerpause ohne große Diskussion verabschiedet werden soll. Das neue Gesetz hebelt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung und Gewaltenteilung aus.
Das neue Polizeigesetz ermöglicht es der Polizei, Menschen auch ohne konkreten Verdacht anzuhalten und zu durchsuchen, bis zu einen Monat in Präventivgewahrsam zu nehmen, oder mit Hausarrest und Kontaktverboten zu belegen. Sie soll Computer und Smartphones hacken dürfen, um Messenger wie WhatsApp mitzulesen – nicht nur von vermeintlich verdächtigen Personen, sondern auch von Personen aus deren sozialem Umfeld. Zudem wird die Videoüberwachung des öffentlichen Raums ausgeweitet.
Kern des neuen Polizeigesetzes ist die Einführung des Rechtsbegriffes der »drohenden Gefahr«, der die Polizeitätigkeit von einer konkreten Gefahr in den Bereich der bloßen Vermutung einer Gefahr vorverlagert. Verbrechen weit im Vorfeld verhindern zu wollen, mag im ersten Moment wünschenswert erscheinen, erhebt aber unverdächtiges, grundrechtlich geschütztes Handeln in den Bereich des verdächtigen und widerspricht damit dem Grundsatz der Unschuldsvermutung. Strafbefugnisse im Polizeigesetz und der Eingriff bei Verdacht auf Gefahr verwischen die Grenze zwischen polizeilicher und geheimdienstlicher Tätigkeit und stellen auch die Gewaltenteilung insgesamt in Frage.
Betroffen von diesen Eingriffen in Grundrechte sind potentiell alle Menschen. Es reicht schon, zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein. Doch muss klar sein: Manche wird es früher und härter treffen als andere – nämlich diejenigen, die bereits besonderes Ziel polizeilicher Eingriffe sind. Durch den im Polizeigesetz vorgesehenen Ausbau von »Strategischen Fahndungen« (»Schleierfahndung«) werden von Rassismus betroffene Menschen noch weit mehr als jetzt von Racial Profiling Kontrollen getroffen werden. Auch politisch Aktive, Streikende, Wohnunglose, psychisch Kranke, Fußballfans und viele weitere werden die Maßnahmen verstärkt zu spüren bekommen.
2017 hatte Deutschland die niedrigste Kriminalitätsrate seit einem Vierteljahrhundert. Trotzdem werden derzeit in mehreren Bundesländern die Polizeigesetze verschärft. Den Landesregierungen reichen vage Terrorängste und ein diffuses Unsicherheitsgefühl in der Bevölkerung als Rechtfertigung für den Weg in den Polizei- und Überwachungsstaat!
Wir sagen deshalb – wie in vielen anderen Bundesländern auch – NEIN zum neuen Polizeigesetz in NRW; NEIN zum massiven Eingriff in die Grundrechte von Millionen von Menschen und NEIN zu massenhafter Überwachung unter dem Deckmantel von Sicherheit und Ordnung!
Kontakt
www.no-polizeigesetz-nrw.de
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